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Aussehen von ABG-Kennzeichnungen ...
Grundsätzliches
In der Anfangszeit der Tönungsfolien wurden die ABG-Kennzeichnungen
ziemlich groß schon bei der Herstellung auf die Folien gedruckt und waren
klar und deutlich auch von außen durch das Glas lesbar.
Seit vielen Jahren werden ABG-Kennzeichnung vom Importeur in einem
Punktraster in die Folie gelasert. Deshalb sind sie bei dunklen
Folien meist nur von innen zu sehen.
Da die Kennzeichnungen aber immernoch so angebracht werden, dass diese von
außen klar lesbar sein sollen, sind die ABG-Kennzeichnungen aller neueren
Folien von innen nur gepiegelt zu sehen.
Zu beachten bei der Verlegung
Natürlich muss man beim Verlegen der Folie darauf achten, dass die
Kennzeichnung der fertig eingebauten Folie in jeder Scheibe sichtbar
bleibt! Grundsätzlich wird die Folie immer an der nicht gekennzeichneten
Seite beschnitten. Bei versenkbaren Scheiben zum Beispiel kann aber auch
eine zu tief eingebaute bzw. zu weit die Scheibe hinuntergeschobene Folie
dazu führen, dass die Kennzeichnung dann nicht mehr sichtbar/auffindbar
ist!
Nicht auffindbar bedeutet am Ende allermeist: Nicht
vorhanden = nicht gekennzeichnet = EM (erheblicher Mangel) = HU (TÜV)
nicht bestanden!
(Welche Scheibe(n) mit Folie beklebt werden darf ist jedoch
nicht Thema dieser Seite.)
Zu beachten bei der Suche nach der ABG
Üblich ist die Ausrichtung der Folie so, dass die ABG-Kennzeichnung am
unteren Scheibenrand zum Liegen kommt. Allerdings ist die Lage der
ABG-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben, diese darf also auch an einen
anderen Rand oder über Kopf oben am Rand platziert werden.
Verlegetechnisch ist das in einigen wenigen Fällen vorteilhaft. Bei
Fahrzeugen mit sehr flacher Heckscheibe kann so das Auffinden erleichtert
werden.
Beispiele für zugelassene Kennzeichnungen
Das folgende Bild zeigt die gesetzlich geforderte Kennzeichnung einer
Tönungsfolie für Kraftfahrzeuge:
Diese Kennzeichnung MUSS vorhanden sein.
Manche Hersteller kennzeichnen die Folien mit dem Herstellernamen bzw. dem
ABG-Inhaber-Namen, der Serienbezeichnung und dem Tönungsgrad:
Hier ABG-Inhaber-Name "BRUXSAFOL", zur Demonstartion mit blauer Linie
umrahmt,
Folienserie "HP Supreme", Tönungsgrad "4", mit grüner Linie umrahmt
und die ges. geforderte Kennzeichnung "Welle", hier rot umrahmt und der
ABG-Nummer "D 5431" gelb umrahmt.
Andere Kennzeichnungen
Sicherlich sind die folgenden Kennzeichnungen in den entsprechenden
Ländern üblich und zulässig - nur eben leider nicht in Deutschland!:
Zwar sind hier der Hersteller, die Serie und die Tönung genannt, auch ist
eine Zulassungsnummer vorhanden, es fehlt aber die Welle und die deutsche
Zulassungsnummer.
Darüber hinaus wurde die Kennzeichnung mit einem Aufkleber gemacht, was
regelmäßig beanstandet wird.
Auch hier: Hersteller, Importeur (? oder der Einbauer?), Zulassungsnummern
und die Transparenz in Prozenten.
Es fehlen die Welle und die deutsche Zulassungsnummer. Auch hier
wieder ein Aufkleber - ist wohl so üblich...
Auch hier: Hersteller, Einbauer, eine Telefonnummer, Zulassungsnummern und
die Transparenz in Prozenten.
Es fehlen die Welle und die deutsche Zulassungsnummer. Wieder ein
Aufkleber
Und hier: der Hersteller und eine Zulassungsnummer oder
Produktbezeichnung.
Es fehlen die Welle und die deutsche Zulassungsnummer. Und
natürlich wieder ein Aufkleber.
Kann jeder - darf keiner:
Eine ABG-Nummer als Aufkleber! Mit Welle und vielleicht sogar der
richtigen Nummer. Nett gemacht, aber unzulässig!
Hier wird versucht, der Folie ohne Kennzeichnung - damit illegal! - eine
nachträgliche Legalität zu geben.
Einzig herstellerseitig oder importeurseitig eingelaserte
ABG-Kennzeichnungen sind zulässig.
Das nachträgliche An- oder Aufbringen einer ABG-Kennzeichnung kann als
Urkundenfälschung gewertet und geahndet werden.
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